Bürgerantrag

An:

Stadt Gladbeck Bürgermeister Ulrich Roland


Bürgerantrag laut Gemeindeordnung - 24.04.2015


Alle Firmen / Bürger sollten gleich behandelt werden!

Der Handwerker muss zahlen: Handwerker Parkausweis!

Der Lehrer soll zahlen! Schulhof!

Der Bürger muss zahlen! Parkuhr!


Die ELE zahlt keinen Cent!


Parkt die ELE kostenlos auch im Halteverbot? Von der Verwaltung scheinen nicht alle „gleich“ behandelt zu werden! Es ist offensichtlich, dass dieses dem Grundgesetz widerspricht.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren,

uns allen dürfte klar sein, dass es ohne gültige Regeln der STVO im Straßenverkehr nicht funktionieren würde. Nun, jetzt gibt es Arbeiten die besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, hier hat die Politik Wege geschaffen. Denken wir nur an den Handwerker Parkausweis, der den Firmen zur Ausführung ihrer Arbeiten die Möglichkeit zum Parken gibt, aber nur gegen Zahlung einer Jahresgebühr.

Es gibt weitere Möglichkeiten (Ausnahmen) die der §35a der STVO regelt.

Hier wird unter anderem Firmen, die mit Arbeiten „im Straßenbereich„ beauftragt sind, das Parken erlaubt. Aber nur wenn sie durch eine rot/weiße Strichelung gekennzeichnet sind.


„Zähler in Wohnungen gehören nicht zum Straßenbereich“!

Die Ausführungsbestimmungen des Bundes zur STVO besagen:

Die Fahrzeuge sind nach DIN 30 710 zu kennzeichnen. / ( DIN 30 710 -Warnmarkierung ) Die Warnkleidung muss der EN 471 entsprechen. Nicht gekennzeichnete Fahrzeuge dürfen die Sonderrechte nicht in Anspruch nehmen.

Haben Sie schon einmal einen ELE Parker“ mit vorgeschriebener Warnweste gesehen?

Ich nicht! (Die Warnkleidung muss der EN 471 entsprechen.)

Dieses scheint zu Ihrem Ordnungsamt der Stadt nicht durchgedrungen zu sein! Oder gibt es für die ELE eine Bürgermeisteramnestie? Weil er im Aufsichtsrat der ELE ist?

Nun, es hat mich sehr gewundert, dass der „kleine Handwerker“ regelmäßig die Gebühr für den Parkausweis an die Stadtverwaltung bezahlen muss und die Sondererlaubnis hinter der Windschutzscheibe zu sehen war, die Lehrer auf dem Schulhof Parkgebühren zahlen sollen, aber bei „großen“ Firmen suchte man die Erlaubnis/Gebühren vergebens und wenn man eine Politesse fragt, bekommt man die Antwort: Sie sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig.

Nun, jetzt gibt es die ELE in zwei Ausführungen (zwei Gesellschaften) die ELE Netz und die andere ELE, von der nicht wenige den Strom und Gas beziehen. Alle ELE Autos scheinen so beschriftet, dass sie frei parken können (rot/ weiße Strichelung) NUR FÜR ARBEITEN außerhalb des Straßenbereichs sind sie zum Tragen der Markierung nicht berechtigt und in diesem Fall erst recht nicht bei rechtswidrigem Parken ohne einen Handwerkerausweis und dann noch ohne die vorgeschriebene Warnkleidung!

Sie als Bürgermeister sollen für 2 Sitzungen im Jahr über 20 000 Euro vom Netzbetreiber erhalten. Ob die Sitzungen jeweils über 1 Std. dauern entzieht sich meiner Kenntnis.

Welche Qualitäten Ihren Stundenlohn rechtfertigen macht mich neugierig aber dieses nur nebenbei.

Ob diese Zahlung etwas mit einer Sonderbehandlung zu tun haben könnte, wissen nur Sie und Ihre Mitarbeiter im Ordnungsamt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, um den Anschein der Vorteilsnahme auszuräumen ist es notwendig, keinen zu bevorzugen und alle Gladbecker Firmen gleich zu behandeln!

Weiter ist es nicht nachvollziehbar, dass der Grundsteuermessbetrag B in diesem Maße erhöht wird, die Bürger incl. Lehrer Parkgebühren zahlen sollen und auf Gebühren von der ELE verzichtet wird.

In Erwartung Ihrer Antwort, verbleibe ich mit freundlichem Gruß.